Steuerliche Vorteile

Maßnahmen zur Förderung ihrer Mitarbeiter werden bis zu 600 EUR pro Mitarbeiter pro Jahr lt. § 3 Nr. 34 EStG begünstigt. Unternehmen können sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung ohne geldwerten Vorteil zuwenden.

Für wen gelten die Begünstigungen?

Lt. § 3 Nr. 34 EStG

  • Arbeitnehmer,
  • Geringverdiener und
  • Gesellschafter und Geschäftsführer

fallen unter diese Regelung.

Wofür gilt die Begünstigung?

Es werden Maßnahmen gefördert die den Anforderungen der §§ 20, 20a, 20b SGB V entsprechen.

Hilfreich hierbei kann der Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes dienen.

Bei den Maßnahmen muss es sich um zertifizierte Maßnahmen handeln. Folgende Maßnahmen können wir ihnen hierzu anbieten.