Maßnahmen zur Förderung ihrer Mitarbeiter werden bis zu 600 EUR pro Mitarbeiter pro Jahr lt. § 3 Nr. 34 EStG begünstigt. Unternehmen können sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung ohne geldwerten Vorteil zuwenden.
Für wen gelten die Begünstigungen?
Lt. § 3 Nr. 34 EStG
- Arbeitnehmer,
- Geringverdiener und
- Gesellschafter und Geschäftsführer
fallen unter diese Regelung.
Wofür gilt die Begünstigung?
Es werden Maßnahmen gefördert die den Anforderungen der §§ 20, 20a, 20b SGB V entsprechen.
Hilfreich hierbei kann der Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes dienen.
Bei den Maßnahmen muss es sich um zertifizierte Maßnahmen handeln. Folgende Maßnahmen können wir ihnen hierzu anbieten.